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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:
Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats
Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.
Wissenswertes zum Nachschlagen
Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ – zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.
Wichtige Steuertermine
„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.
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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.
News
Radfahren darf nicht verboten werden
Die Fahrerlaubnis-Verordnung bietet keine rechtliche Grundlage für eine behördliche Untersagung des Führens von fahrerlaubnisfreien Fahrzeugen (u. a. Fahrräder, Mofas, E-Scooter). Das hat das OVG Nordrhein-Westfalen entschieden (Az. 16 B 175/23 und 16 B 1300/23).
mehrKeine Urheberrechtsverletzung durch Fassadengestaltung des Bauprojekts „Neuer Kanzlerplatz“ in Bonn
Das OLG Köln hat urheberrechtliche Ansprüche von Architekten wegen der Gestaltung der Fassaden des Bauprojekts „Neuer Kanzlerplatz“ in Bonn verneint (Az. 6 U 43/24).
mehrKapitalmarktunion: Rat einigt sich darauf, Finanzdaten von Verbrauchern besser zugänglich zu machen
Der Rat der EU hat am 04.12.2024 eine Einigung über einen Verordnungsvorschlag über den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) erzielt, der darauf abstellt, dass sich Finanzinstitute gegenseitig Zugang zu ihren jeweiligen Kundendaten gewähren.
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