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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:
Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats
Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.
Wissenswertes zum Nachschlagen
Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ – zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.
Wichtige Steuertermine
„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.
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News
Vergabeverfahren „Klassenassistenz“ im Kreis Pinneberg darf fortgeführt werden
Der Kreis Pinneberg darf das Vergabeverfahren für die Einführung einer sog. Klassenassistenz an den öffentlichen Grundschulen der Städte Barmstedt, Elmshorn und Pinneberg fortführen. Das hat das OVG Schleswig-Holstein in einem Eilverfahren entschieden.
mehrVermögensübertragungen in Hessen im Jahr 2023 auf 17,4 Milliarden Euro verdoppelt
Die Vermögensübertragungen an Hessen sind gegenüber dem Vorjahr um 8,9 Milliarden Euro angestiegen. Hierfür waren insbesondere hohe Schenkungen verantwortlich. Die Einnahmen des hessischen Landeshaushalts aus der Erbschafts- und Schenkungsteuer fielen dennoch geringer aus als im Jahr 2022. Sie sanken um 22,9 Prozent auf 731 Millionen Euro.
mehrKartellrecht: EU-Kommission veröffentlicht Ergebnisse der Evaluierung des EU-Durchsetzungsrahmens
Die EU-Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen veröffentlicht, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), und zwar in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen.
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