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Penner und Partner Kanzlei-App

Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

Download für Android-Geräte ...oder geben Sie in der Suchleiste des Google Play Store "Meine Steuern und Finanzen App" ein.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

Aktuelles

05.09.2024

Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen für Kalenderjahre ab 2025 – Ausstellung von...

Das BMF hat das Schreiben zur Ausstellung von elektronischen Lohnsteuerbescheinigungen 2025 veröffentlicht (Az. IV C 5 - S-2378 / 19 / 10002 :002).

mehr
05.09.2024

Genossenschaftsrecht: BRAK kritisiert geplantes Reformgesetz

Das BMJ will die rechtlichen Rahmenbedingungen für Genossenschaften verbessern und insbesondere die Digitalisierung fördern. Die BRAK sieht die Vorschläge kritisch und hält sie unter dem Gesichtspunkt des Bürokratieabbaus zum Teil für kontraproduktiv.

mehr
05.09.2024

EuGH zur Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren

EuGH-Generalanwältin Medina: entschied: Die Weigerung von Google, Dritten Zugang zur Plattform Android Auto zu gewähren, verstößt möglicherweise gegen das Wettbewerbsrecht (Rs. C-233/23).

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