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Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:

Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats 

Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.

Wissenswertes zum Nachschlagen 

Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ ­– zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.

Wichtige Steuertermine 

„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.

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Ihre individuellen App-Zugangsdaten und Hinweise zum Download erhalten Sie von Ihrem Penner und Partner Gesprächspartner oder unter 0211 – 680400.

News

16.09.2025

EU-Datenverordnung gibt Nutzern Kontrolle über die Daten ihrer vernetzten Geräte

Seit dem 12.09.2025 findet die EU-Datenverordnung Anwendung in der EU. Sie verschafft Nutzern die Kontrolle über die Daten, die von ihren vernetzten Geräten wie Smartwatches und Autos erzeugt werden, und eröffnet gleichzeitig kleinen Unternehmen die Möglichkeit, diese Daten für die Entwicklung innovativer Kundendienste zu nutzen.

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16.09.2025

Strenge Voraussetzungen für Durchsuchung von Anwaltskanzleien

Das BVerfG hat im Rahmen einer an sich unzulässigen Verfassungsbeschwerde die strengen Voraussetzungen der Verhältnismäßigkeit für die Durchsuchung von Rechtsanwaltskanzleien angemahnt (Az. 1 BvR 398/24). Die Anforderungen seien hier - ebenso wie bei Steuerkanzleien - höher als die bei „normalen“ Durchsuchungen. Grund sei der besondere Schutz von Berufsgeheimnisträgern. Darauf weist die BRAK hin.

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16.09.2025

Irreführende Werbung und mangelnder Datenschutz bei Immobilienscout24

Das LG Berlin II hat der Immobilien Scout GmbH untersagt, mit irreführenden Angaben für den kostenpflichtigen „SCHUFA-BonitätsCheck“ zu werben. Damit gibt das Gericht einer Klage des vzbv statt. Außerdem verbietet das Gericht dem Unternehmen, personenbezogene Daten mithilfe eines Online-Formulars zur Selbstauskunft ohne Rechtsgrundlage zu verarbeiten (Az. 52 O 65/23).

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