History
| 25.02.1957 | Foundation of partnership Heinz Penner / Peter Scheibe |
| 01.01.1965 | Single office of Heinz Penner at Goethestr. 11 |
| 24.09.1976 | Foundation Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH (now Penner + Lanfermann Treuhand GmbH) |
| 01.01.1979 | Relocation to the office Schumannstr. 61-63 |
| 01.05.1980 | Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen |
| 01.10.1993 | Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner |
| 01.01.1996 | Relocation to the office Humboldtstr. 10 |
| 01.07.1996 | Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner |
| 01.01.1997 | Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis |
| 25.02.2007 | 50 years Penner + Partner mbB |
| 30.10.2011 | Death of the company founder Heinz Penner |
| 01.01.2013 | Member firm of Enterprise Worldwide |
News
Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen
Die Herbstprognose 2025 der EU-Kommission zeigt in den ersten drei Quartalen ein Wachstum, das die Erwartungen übertroffen hat. Während die kräftige Entwicklung ursprünglich durch einen Anstieg der Ausfuhren im Vorgriff auf Zollerhöhungen bedingt war, setzte sich das Wachstum der EU-Wirtschaft im dritten Quartal fort. Für die nähere Zukunft wird erwartet, dass sich die Konjunktur im Prognosezeitraum trotz eines schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds weiterhin in moderatem Tempo ausweitet.
mehrSpendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein
Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 1 K 102/23 E).
mehrDie verdeckte Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen...
Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 Euro zu bewerten ist (Az. 9 K 1180/22 Kap).
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