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History

25.02.1957 Foundation of partnership Heinz Penner / Peter Scheibe
01.01.1965 Single office of Heinz Penner at Goethestr. 11
24.09.1976 Foundation Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
(now Penner + Lanfermann Treuhand GmbH)
01.01.1979 Relocation to the office Schumannstr. 61-63
01.05.1980 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen
01.10.1993 Foundation of partnership Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner
01.01.1996 Relocation to the office Humboldtstr. 10
01.07.1996 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner
01.01.1997 Foundation of partnership Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis
25.02.2007 50 years Penner + Partner mbB
30.10.2011 Death of the company founder Heinz Penner
01.01.2013 Member firm of Enterprise Worldwide

News

17.11.2025

Herbstprognose 2025: anhaltendes Wachstum trotz schwieriger Rahmenbedingungen

Die Herbstprognose 2025 der EU-Kommission zeigt in den ersten drei Quartalen ein Wachstum, das die Erwartungen übertroffen hat. Während die kräftige Entwicklung ursprünglich durch einen Anstieg der Ausfuhren im Vorgriff auf Zollerhöhungen bedingt war, setzte sich das Wachstum der EU-Wirtschaft im dritten Quartal fort. Für die nähere Zukunft wird erwartet, dass sich die Konjunktur im Prognosezeitraum trotz eines schwierigen außenwirtschaftlichen Umfelds weiterhin in moderatem Tempo ausweitet.

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17.11.2025

Spendenabzug für als Miete an den Alleingesellschafter zurückgezahlte Beträge kann anzuerkennen sein

Vermietet der Alleingesellschafter einer gemeinnützigen GmbH an diese ein Grundstück und stellt ihr die dafür erforderlichen Mietzahlungen als Spende zur Verfügung, sind bei Fremdüblichkeit des Mietvertrages sowohl der Spendenabzug als auch die zu Beginn des Mietverhältnisses entstehenden Verluste steuerlich anzuerkennen. Dies hat das FG Münster entschieden (Az. 1 K 102/23 E).

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17.11.2025

Die verdeckte Gewinnausschüttung durch die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen...

Das FG Münster hat entschieden, dass die Übertragung eigener Anteile einer GmbH an den (faktischen) Alleingesellschafter zwar eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt, diese aus Sicht des Alleingesellschafters jedoch mit 0 Euro zu bewerten ist (Az. 9 K 1180/22 Kap).

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