Team
Unsere Mitarbeiter zeichnen sich nicht nur durch ihre hohe fachliche Kompetenz, sondern auch durch ihre langjährige Betriebszugehörigkeit aus, denn über 50% von ihnen sind bereits länger als 10 Jahre in unserem Haus beschäftigt. Und das bedeutet für unsere Mandanten: mehr Kontinuität, mehr Vertrauen und mehr Nähe bei der Mandatsbetreuung.
Ein weiterer Vorteil unserer Sozietät ist eine flache Hierarchie, d. h. wichtige Informationen erreichen schneller und ohne Verlust ihr Ziel. Mit anderen Worten: Die Partner und die Mitarbeiter sind stets bestens involviert in alles, was ihre Mandanten betrifft und können so direkter und effizienter handeln.
Zu unserem Team gehören:
- 1 Wirtschaftsprüfer
- 16 Steuerberater
- 5 Steuerfachwirte
- 1 Prüfungs- bzw. Steuerberatungsassistenten
- 1 geprüfte Bilanzbuchhalterin
- 11 Steuerfachangestellte
- 1 Buchhalterin
Zusätzlich bilden wir in unserer Praxis laufend junge Mitarbeiter für den Beruf des Steuerfachangestellten aus und halten regelmäßige Vortragsveranstaltungen sowie Seminare für unsere Mitarbeiter ab. Dadurch können wir unseren Mandanten stets das aktuellste und beste „Know-how“ bieten.
Aktuelles
Streit um Strom- und Gasliefervertrag: Schadensersatz nach Verstoß gegen Preisbindung
Das AG München entschied, dass der Energielieferant die vereinbarte 12-monatige Preisbindung verletzt hat und daher der Kundin Schadensersatz für die durch den vorzeitigen Vertragsbruch entstandenen Mehrkosten leisten muss (Az. 172 C 17424/23).
mehrEU-Kommission veröffentlicht Whistleblower-Tool für KI-Gesetz
Die Europäische Kommission hat ein Whistleblower-Tool für das Gesetz über künstliche Intelligenz (KI) veröffentlicht. Es bietet Einzelpersonen einen sicheren und vertraulichen Kanal, um mutmaßliche Verstöße gegen das KI-Gesetz direkt an das Europäisches Büro für künstliche Intelligenz (KI-Büro) zu melden.
mehrArbeitsunfall bei Nachsuche nach Wild bestätigt – Sozialgericht gibt Klage statt
Das SG Hannover hat entschieden, dass ein Unfall, den ein Jagdscheininhaber im August 2021 während einer Nachsuche nach einem verletzten Reh erlitt, als Arbeitsunfall im Sinne der gesetzlichen Unfallversicherung anzuerkennen ist (Az. S 58 U 250/22).
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