Jörg Penner
Partner
Jahrgang 1963
Diplom-Kaufmann; Steuerberater seit 1993 / Wirtschaftsprüfer seit 1995
Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: joerg.penner@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Abitur 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln 1984 – 1989
Berufliche Laufbahn:
Prüfungsassistent / Prüfungsleiter „Big Four“-Gesellschaft 1989 – 1993
Partner bei Penner + Partner mbB und Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993
Fachliche Gremientätigkeit:
Mitglied im Ausschuss für internationales Steuerrecht der Bundessteuerberaterkammer
Mitglied im Ausschuss „Fachberater internationales Steuerrecht“ der Steuerberaterkammern NRW
Berufständische Gremien:
Vorstand der Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mitglied in diversen Kammerausschüssen
Mitglied in der DATEV Vertreterversammlung seit 2008
Aktuelles
Stimmungsaufhellung im Mittelstand setzt sich fort
Die Stimmungsaufhellung im deutschen Mittelstand hat sich im Juni fortgesetzt. Das Geschäftsklima, der zentrale Indikator des KfW-ifo-Mittelstandsbarometers, stieg zum vierten Mal in Folge - diesmal um 0,5 Zähler auf nun minus 14,2 Punkte. Damit lag es zwar weiterhin unter dem langjährigen Durchschnitt, der durch die Nulllinie markiert wird, doch der Trend zeigt aufwärts.
mehrBFH zur Übertragung von Pensionsverpflichtungen – Erstmalige Anwendung des § 4f EStG
Der BFH hatte zu entscheiden, ob § 4f EStG entgegen Rz. 16 des BMF-Schreibens vom 30.11.2017 nur auf Schuldübernahmen und Schuldbeitritte Anwendung findet, die in Wirtschaftsjahren vereinbart worden sind, welche nach dem 28.11.2013 enden (Az. IV R 27/22).
mehrBFH: Werterhöhung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Der BFH hat den Beschluss des FG Nürnberg aufgehoben, da bei der gebotenen und ausreichenden summarischen Prüfung ernstliche Zweifel bestehen, ob der Tatbestand des § 7 Abs. 8 Satz 1 ErbStG im Streitfall erfüllt ist (Az. II B 43/24).
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