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Jörg Penner

Partner

Jahrgang 1963
Diplom-Kaufmann; Steuerberater seit 1993 / Wirtschaftsprüfer seit 1995

Telefon: 0211-68 04 00
Fax: 0211-68 04 04 0
E-Mail: joerg.penner@pennerundpartner.de

Ausbildung:

Abitur 1982
Studium der Betriebswirtschaftslehre an der Universität zu Köln 1984 – 1989

Berufliche Laufbahn:

Prüfungsassistent / Prüfungsleiter „Big Four“-Gesellschaft 1989 – 1993
Partner bei Penner + Partner mbB und Penner + Lanfermann Treuhand GmbH seit 1993

Fachliche Gremientätigkeit:

Mitglied im Ausschuss für internationales Steuerrecht der Bundessteuerberaterkammer
Mitglied im Ausschuss „Fachberater internationales Steuerrecht“ der Steuerberaterkammern NRW

Berufständische Gremien:

Vorstand der Steuerberaterkammer Düsseldorf
Mitglied in diversen Kammerausschüssen
Mitglied in der DATEV Vertreterversammlung seit 2008

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Aktuelles

04.04.2025

Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe im Februar 2025 unverändert zum Vormonat

Der reale (preisbereinigte) Auftragseingang im Verarbeitenden Gewerbe ist nach vorläufigen Angaben des Statistischen Bundesamtes im Februar 2025 gegenüber Januar 2025 unverändert geblieben (0,0 %).

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04.04.2025

RWI-Rohstoffstudie: Die Nachfrage nach Primärrohstoffen bleibt auch künftig hoch

Klimaneutrale Wirtschaft, neue Wohnungen, moderne Infrastruktur - die Herausforderungen sind groß. Und sie erfordern eines: Primärrohstoffe. Deutschland wird auch im Jahr 2045 nicht ohne heimisch gewonnene Rohstoffe im Bereich Steine und Erden auskommen - trotz intensivem Rycycling. Das zeigt die aktuelle Rohstoffstudie des RWI Essen.

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04.04.2025

Sonderkündigungsschutz für schwangere Arbeitnehmerinnen – nachträgliche Klagezulassung

Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag nachträglich zuzulassen. Dies entschied das BAG (Az. 2 AZR 156/24).

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