Penner und Partner Kanzlei-App
Mit der Penner und Partner Kanzlei-App sind Sie jederzeit topaktuell informiert. Nutzen Sie in Kürze unseren besonderen Service für alles Wissenswerte rund um Ihre Finanzen. Die App informiert Sie über:
Aktuelle Beiträge zu den Steuer-Themen des Monats
Übersichtlich gegliedert nach Interessengruppen, wie z.B. GmbH-Geschäftsführer, Arbeitgeber und Arbeitnehmer, alle Steuerzahler, Kapitalanleger etc.
Wissenswertes zum Nachschlagen
Manche Fragen schlagen immer wieder auf. Ob zu den „Anforderungen an eine Rechnung“, der „Führung eines Kassenbuches“ oder z.B. betreffend „Steuergünstige Gehaltszuwendungen an Arbeitnehmer“ – zu diesen und weiteren Themen liefert die Kanzlei-App schnell und einfach erste Informationen.
Wichtige Steuertermine
„Bis wann muss nochmal die nächste Umsatzsteuervoranmeldung abgegeben werden?“, „Welcher Termin gilt für die kommende Einkommenssteuer-Vorauszahlung“. Sowohl Fristen zur Abgabe von Steuererklärungen als auch die Fälligkeitsdaten von Steuervorauszahlungen für die wichtigsten Steuern sind hier zu finden.
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Aktuelles
Ermäßigter Steuersatz auf die Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz – Änderung der Nr. 48 B...
Mit Urteil V R 2/22 (V R 6/18) hat der BFH als Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil C-515/20 entschieden, dass Holzhackschnitzel nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG i. V. m. der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG der Steuersatzermäßigung unterliegen, wenn sie bei richtlinienkonformer Auslegung entsprechend Art. 122 MwStSystRL Brennholz im Sinne der Warenbeschreibung der Anlage 2 Nr. 48 Buchst. a zum UStG sind. Das BMF hat daher die Anwendung des ermäßigten Steuersatzes bei der Lieferung von Holzhackschnitzeln als Brennholz neu geregelt (Az. III C 2 - S 7221/00019/005/013).
mehrJunge und angehende Selbstständige bewerten persönliche Lage optimistisch
Menschen, die erst vor kurzem ein Unternehmen gegründet haben oder ihre Selbstständigkeit derzeit planen, blicken deutlich optimistischer auf die eigene Zukunft als die deutsche Bevölkerung insgesamt. So das Ergebnis einer Blitzumfrage der Gründerplattform der KfW.
mehrAnwendung des BFH-Urteils vom 5. Oktober 1977, BStBl II 1978 S. 50 für Abkommen zur Vermeidung der D...
Mit Urteil vom 5. Oktober 1977 hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Schiffe auf hoher See als schwimmende Gebietsteile des Staates anzusehen sind, dessen Flagge sie führen. Laut BMF ist das Urteil über den entschiedenen Einzelfall hinaus nicht mehr anzuwenden (Az. IV B 2 - S 1301/01408/007/001).
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