Markus Stenten
Partner
Jahrgang 1969
Dipl.-Betriebswirt (FH); Steuerberater seit 1999
Telefon: 0211/680400
Fax: 0211/6804040
E-Mail: markus.stenten@pennerundpartner.de
Ausbildung:
Bankkaufmann 1990
Studium Wirtschaft/Finanz- und Steuerwesen an der Hochschule Niederrhein 1991-1995
Berufliche Laufbahn:
Steuerberatungsassistent Sozietät Penner + Dr. Feldhausen, später Penner + Partner GbR 1995-1999
Steuerberater bei Penner + Partner mbB seit 1999
Partner bei der Penner + Partner mbB seit Juli 2021
Aktuelles
Vereitelung des Anfechtungsrechts lässt Leistungsanspruch entfallen
Bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung sind Versicherungsnehmer regelmäßig verpflichtet wahrheitsgemäß Auskunft über ihre gesundheitliche Situation zu erteilen. Machen sie falsche Angaben, kann der Anspruch auf die Versicherungsleistungen entfallen. Aber was geschieht, wenn die Versicherung den Versicherungsvertrag wegen arglistiger Täuschung aufgrund der gesetzlich normierten Ausschlussfrist nach zehn Jahren nicht mehr anfechten kann, und der Versicherungsnehmer es genau darauf angelegt hat? Einen solchen Sachverhalt hatte das OLG Braunschweig zu klären (Az. 11 U 316/21).
mehrSteuerliche Behandlung der von Luftfahrtunternehmen gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüg...
Die obersten Finanzbehörden der Länder haben zur steuerlichen Behandlung der von Luftfahrtunternehmen an ihre Arbeitnehmer gewährten unentgeltlichen oder verbilligten Flüge Stellung genommen und die Durchschnittswerte für Flugkilometer ab dem Kalenderjahr 2025 festgesetzt (Az. FM3-S 2334-5/29).
mehrEinführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung für durch Botschaften...
Der ECOFIN hat am 10.12.2024 der Einführung einer elektronischen Bescheinigung über die Mehrwertsteuerbefreiung (anstelle der derzeitigen Papierbescheinigung) zugestimmt, mit der bestätigt wird, dass ein Umsatz für eine der spezifischen Steuerbefreiungen nach Artikel 151 (Abs. 1, Unterabs. 1) der Mwst-Richtlinie in Frage kommt.
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