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Historie

25.02.1957 Gründung der Sozietät Heinz Penner / Peter Scheibe
01.01.1965 Einzelpraxis von Heinz Penner auf der Goethestr. 11
24.09.1976 Gründung Buck & Penner Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mbH
(jetzt Penner + Lanfermann Treuhand GmbH)
01.01.1979 Umzug in die Büroräume Schumannstr. 61-63
01.05.1980 Gründung Sozietät Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen
01.10.1993 Gründung Sozietät Heinz Penner / Dr. Peter Feldhausen / Jörg Penner
01.01.1996 Umzug in die Büroräume Humboldtstr. 10
01.07.1996 Gründung Sozietät Heinz Penner / Jörg Penner
01.01.1997 Gründung Sozietät Heinz Penner / Jörg Penner / Ines Lanfermann / Erika Zeileis
25.02.2007 50 Jahre Penner + Partner mbB
30.10.2011 Tod des Firmengründers Heinz Penner
01.01.2013 Mitglied von Enterprise Worldwide

Aktuelles

15.04.2025

Landgericht Stuttgart weist Klage von Kaufhausketten gegen das Land Baden-Württemberg wegen Corona-L...

Die 7. Zivilkammer des LG Stuttgart hat die Schadensersatzklage zweier großer Kaufhausketten gegen das Land Baden-Württemberg Württemberg in Höhe von über 32 Mio. Euro im Zusammenhang mit Corona-Lockdowns abgewiesen (Az. 7 O 224/23).

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15.04.2025

Fortuna Düsseldorf muss Corona-Überbrückungshilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro aus dem Jahr 2021 ...

Das Land Nordrhein-Westfalen ist nicht berechtigt, vom Fußball-Zweitligisten Fortuna Düsseldorf die Rückzahlung von circa 1,7 Millionen Euro an Corona-Überbrückungshilfe III zu fordern. Das hat die 16. Kammer des Verwaltungsgericht Düsseldorf mit den Beteiligten heute zugestelltem Urteil entschieden (Az. 16 K 937/22).

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15.04.2025

Keine Saldierung von Gesellschafterdarlehensforderungen mit der korrespondierenden Verbindlichkeit d...

Bei der Bestimmung der gemeinen Werte der Finanzmittel i. S. d. § 13b Abs. 4 Nr. 5 Satz 1 ErbStG können im Sonderbetriebsvermögen der Erblasserin ausgewiesene Gesellschafterdarlehensforderungen grundsätzlich nicht nach § 13b Abs. 9 Satz 3 ErbStG mit der korrespondierenden Verbindlichkeit der Gesellschaft saldiert werden. So das FG Münster (Az. 3 K 99/23 F).

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