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Mandantenportal – Die Zukunft unserer Kollaboration

Wir bündeln zukünftig unsere Kommunikation und digitalisieren die Kollaboration mit unseren Mandanten.

In Zusammenarbeit mit Kanzleivision führen wir zum 1. November 2021 das Mandantenportal ein. So vereinfachen wir den Austausch zwischen Mandanten und Beratern nachhaltig.

Gebündelt an einem Ort Schnittstellen erweitern Sicher und unabhängig

 

 

   

"Wir optimieren unsere Prozesse und machen uns fit für die Zukunft"

Jörg Penner - Partner


Sie starten in die digitale Transformation Ihrer Kanzlei. Mit welchem Ziel?

Jörg Penner: Wir tragen den Entwicklungen der letzten anderthalb Jahren Rechnung und gehen diesen Schritt, um zukünftig unabhängiger und unter Wahrung unseres Qualitätsanspruchs agieren zu können. Digitale Lösungen vereinfachen und optimieren unsere alltäglichen Prozesse, so auch die Kommunikation mit unseren Mandanten. Durch die Implementierung einer digitalen Infrastruktur gehen wir den ersten Schritt auf dieser Reise. Zunächst digitalisieren wir unsere Abläufe, um dann perspektivisch zu automatisieren. Nur so können wir von den kurzfristigen und langfristigen Vorteilen des digitalen Wandels profitieren. Wir denken nicht nur einen Schritt voraus, sondern wollen den eingeschlagenen Weg konsequent zu Ende gehen. Alles im Sinne unserer Mandanten und Mitarbeiter. Das ist unser Verständnis von digitaler Transformation und unser Ziel.

Worin liegt der Vorteil einer digitalen Arbeitsweise?

Jörg Penner: Die größten Vorteile liegen in der Effizienzsteigerung und dem Wegfall von repetitiven Aufgaben. Die manuelle Datenerfassung verbraucht zunehmend mehr Kapazitäten und die relevanten Informationen werden im Zuge der Digitalisierung stetig mehr. Eine digitale Lösung verringert die Fehleranfälligkeit und sorgt für Entlastung im Arbeitsalltag, Wissen und Informationen werden schneller für alle Mitarbeiter der Kanzlei verfügbar und liefern eine fundierte Datenbasis.

Die Kollaboration mit unseren Mandanten wird durch eine digitale Arbeitsweise schlichtweg effektiver und intensiver. Wir können gezielter beraten und gewinnen Zeit für den Austausch und die Wissenserweiterung. So ermöglicht der digitale Wandel auch eine nachhaltige Wertschaffung. Das Mehr an Zeit kann ebenso in den Ausbau neuer Leistungen gesteckt werden und sorgt so für eine langfristige Ausrichtung und immer aktuelle Dienstleistungen.

Auf was dürfen sich Ihre Mandanten in Zukunft freuen?

Jörg Penner: Mit der digitalen Transformation unserer Prozesse optimieren wir nicht nur unsere internen Abläufe, sondern auch die zu unseren Mandanten. Mithilfe von Echtzeitdaten können wir schneller agieren und auf die Bedürfnisse unserer Mandanten gezielter eingehen. Wir schauen zukünftig nicht nur auf das vergangene Jahr, sondern können vorausschauend und innovativ agieren. Als Partner auf Augenhöhe mit einem tiefen Verständnis für unsere Zielgruppe und zum Wohle unserer Mandanten.

Aktuelles

10.09.2025

Steueränderungsgesetz 2025: Bürger gezielt entlasten – steuerliche Maßnahmen der Bundesregierung

Das Bundeskabinett hat am 10.09.2025 das Steueränderungsgesetz 2025 beschlossen.

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10.09.2025

Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit: Knapp drei Viertel der Beschäftigten fürchten negative ...

Knapp drei Viertel der Beschäftigten befürchten negative Folgen für Erholung und Gesundheit, für die Vereinbarkeit von Erwerbsarbeit und Familienleben sowie die Organisation ihres Alltags, wenn generell Arbeitstage von mehr als zehn Stunden möglich werden. Das wäre eine Folge der von der Bundesregierung favorisierten Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit. Frauen rechnen noch deutlich häufiger mit negativen Wirkungen als Männer, was daran liegen dürfte, dass sie deutlich mehr unbezahlte Sorgearbeit zusätzlich zum Erwerbsjob leisten. Das ergibt eine neue WSI-Studie der Hans-Böckler-Stiftung.

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10.09.2025

Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026

Das BMAS hat am 09.09.2025 den Referentenentwurf zur Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vorgelegt. Die Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 muss von der Bundesregierung beschlossen werden. Anschließend bedarf sie der Zustimmung des Bundesrats.

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